Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Onpoint im Auftrag des Kunden gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO"). Er ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und gilt, solange Onpoint Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Der AVV tritt automatisch in Kraft, sobald ein Kunde ein Onpoint-Konto erstellt, Onpoint über den Marktplatz eines Buchhaltungssystems installiert oder ein Buchhaltungssystem mit Onpoint verbindet. Er gilt gleichermaßen für kostenpflichtige Abonnements, kostenlose Testphasen, Pilotprojekte und Evaluierungen. Benötigen Sie ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen, schreiben Sie an privacy@onpoint.finance.
Verantwortlicher: der Kunde - die juristische Person, die ein Onpoint-Konto erstellt, Onpoint über einen Marktplatz installiert oder eine Verbindung zwischen Onpoint und ihrem Buchhaltungssystem autorisiert.
Auftragsverarbeiter: Onpoint Finance ApS, CVR 46425170, Kopenhagen, Dänemark. Kontakt: privacy@onpoint.finance.
Onpoint verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Nutzungsbedingungen, dieser AVV, die Konfiguration der Plattform durch den Kunden und die Nutzung ihrer Funktionen bilden zusammen diese Weisung. Onpoint informiert den Kunden, wenn eine Weisung nach Auffassung von Onpoint gegen die DSGVO oder anderes geltendes Datenschutzrecht verstößt.
Onpoint verarbeitet Rechnungs- und Buchhaltungsdaten, die der Kunde bereitstellt oder die aus vom Kunden verbundenen Systemen abgerufen werden, um die Plattform bereitzustellen. Dazu gehören:
Dieser AVV gilt, solange der Kunde ein aktives Onpoint-Konto oder eine aktive Integration unterhält, und bleibt in Kraft, bis Onpoint die Daten des Kunden gemäß Abschnitt 11 gelöscht oder zurückgegeben hat. Er ist nicht auf ein Pilotprojekt, eine Evaluierung oder eine Testphase beschränkt.
Onpoint benötigt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO und bittet Kunden, solche Daten nicht bereitzustellen.
Kundendaten werden in EU-Regionen von Google Cloud gespeichert und verarbeitet. Onpoint überträgt keine Kundendaten außerhalb der EU/des EWR.
Sollte sich dies ändern, informiert Onpoint die betroffenen Kunden vorab; jede Übermittlung erfolgt dann auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission samt erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen.
Der Kunde gestattet Onpoint den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Google Cloud | Hosting, Speicherung, Datenbank und Authentifizierung | EU-Regionen |
| Google Vertex AI | KI-Inferenz zur Extraktion strukturierter Daten aus Rechnungsdokumenten | EU-Regionen |
Diese Seite ist die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter. Onpoint verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf Datenschutzpflichten, die denen dieses AVV mindestens gleichwertig sind, und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung voll verantwortlich.
Onpoint kündigt die Aufnahme oder den Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters mindestens 30 Tage im Voraus an. Um diese Ankündigung per E-Mail zu erhalten, schreiben Sie an privacy@onpoint.finance. Der Kunde kann innerhalb dieser 30 Tage aus sachlichen Datenschutzgründen widersprechen; lässt sich der Widerspruch nicht ausräumen, kann der Kunde die betroffene Leistung ohne Nachteil kündigen.
Ein Buchhaltungssystem, das der Kunde mit Onpoint verbindet - beispielsweise e-conomic - ist das eigene System des Kunden, und dessen Anbieter ist kein Unterauftragsverarbeiter von Onpoint. Onpoint liest Daten daraus auf Weisung des Kunden, die mit der Autorisierung der Verbindung erteilt wird; der Vertrag des Kunden mit diesem Anbieter gilt unverändert fort.
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der mit der Verarbeitung verbundenen Risiken hat Onpoint folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO umgesetzt:
Onpoint informiert den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, nachdem Onpoint von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden Kenntnis erlangt hat. Die Meldung beschreibt die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.
Onpoint unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner eigenen Pflichten nach Artikel 33 und 34 DSGVO.
Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt Onpoint den Kunden bei:
Onpoint stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung von Artikel 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Prüfer und trägt zu diesen bei.
In der Praxis: Eine Übersichtsdokumentation der Sicherheitsmaßnahmen von Onpoint wird auf Anfrage bereitgestellt. Audits vor Ort oder in der Tiefe können höchstens einmal jährlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Schriftform, gegen angemessene Kostenerstattung durch den Kunden und unter Vertraulichkeit verlangt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn ein Audit auf eine Datenschutzverletzung folgt oder von einer Aufsichtsbehörde verlangt wird.
Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit aus der Plattform exportieren. Bei Beendigung oder jederzeit auf schriftliche Anforderung löscht Onpoint die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen. Verbleibende Kopien in verschlüsselten Backups werden im Rahmen der normalen Backup-Rotation entfernt.
Onpoint bewahrt eigene Buchhaltungsunterlagen zur Kundenbeziehung auf, etwa die Rechnungen von Onpoint an den Kunden, soweit das dänische Buchhaltungsrecht dies verlangt. Die Rechnungs- oder Buchhaltungsdaten des Kunden sind davon nicht erfasst.
Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt. Sie werden an keine anderen Dritten als die in Abschnitt 8 genannten Unterauftragsverarbeiter weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben - in diesem Fall informiert Onpoint den Kunden zuvor, sofern dies rechtlich zulässig ist.
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den Nutzungsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien hat dieser AVV hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang.
Onpoint kann diesen AVV aktualisieren, um Änderungen der Leistung oder der Rechtslage abzubilden. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung mitgeteilt.
Für diesen AVV gilt dänisches Recht; Gerichtsstand sind die Gerichte in Kopenhagen, in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen.
Onpoint Finance ApS, CVR 46425170
Kopenhagen, Dänemark
privacy@onpoint.finance